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Teilnahmebedingungen für das Imkergut Partnerprogramm


Stand: 06. Oktober 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Das Imkergut Partnerprogramm wird betrieben von:

Cum Natura GmbH
Am Froschbächle 17
77815 Bühl
Deutschland

Telefon: 07223 951150
E-Mail:
info@imkergut.de

nachfolgend „Imkergut“ genannt.

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Imkergut Partnerprogramm sowie insbesondere die Vermittlung und Zuordnung von Neukunden, die Entstehung, Berechnung, Freigabe und Auszahlung von Provisionen sowie die Nutzung der im Rahmen des Partnerprogramms bereitgestellten Partnerlinks, QR-Codes, Rabattcodes und Werbemittel.

Für Bestellungen im Imkergut-Onlineshop gelten ergänzend die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cum Natura GmbH.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Imkergut und einem Partner haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen.


2. Zweck des Partnerprogramms

Das Imkergut Partnerprogramm ermöglicht freigeschalteten Partnern, neue Kunden für Imkergut zu gewinnen und hierfür nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen eine Provision zu erhalten.

Hierfür können dem Partner insbesondere ein persönlicher Partnerlink, ein QR-Code sowie ein persönlicher Partner- beziehungsweise Rabattcode zur Verfügung gestellt werden.

Der Partner ist nicht verpflichtet, Vermittlungs-, Empfehlungs- oder Werbetätigkeiten durchzuführen.

Es bestehen insbesondere keine Mindestumsätze, Mindestanzahlen an vermittelten Neukunden oder sonstige Mindestaktivitäten.

Der Partner entscheidet selbständig, ob, wann, wo und in welchem Umfang er Imkergut empfiehlt.

Es besteht keine Exklusivität.

Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen der Cum Natura GmbH Verträge abzuschließen, Zahlungen entgegenzunehmen oder rechtsverbindliche Erklärungen für Imkergut abzugeben.


3. Teilnahmeberechtigung

Das Imkergut Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an gewerbliche beziehungsweise selbständig tätige Geschäftskunden.

Teilnehmen können insbesondere:

  • Wiederverkäufer,
  • Direktvermarkter,
  • gewerblich tätige Imker,
  • Händler,
  • Hofläden und
  • Influencer
  • Soloselbständige
  • vergleichbare gewerbliche Geschäftspartner.

Voraussetzung ist grundsätzlich ein entsprechendes Kundenkonto beziehungsweise Händlerkonto bei Imkergut.

Eine Teilnahme als rein privater Endverbraucher ist ausgeschlossen.

Imkergut kann geeignete Nachweise über die gewerbliche oder selbständige Tätigkeit verlangen.

Ein Anspruch auf Aufnahme oder Freischaltung zum Partnerprogramm besteht nicht.


4. Registrierung und Freischaltung

Interessierte Geschäftskunden können sich über ihr Imkergut-Kundenkonto für das Partnerprogramm registrieren beziehungsweise bewerben.

Die Registrierung führt nicht automatisch zur Teilnahme am Partnerprogramm.

Jede Anmeldung wird von Imkergut geprüft.

Die Teilnahme beginnt erst nach ausdrücklicher Freischaltung durch Imkergut.

Imkergut ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Der Partner ist verpflichtet, bei seiner Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und wesentliche Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen.



 

5. Persönlicher Partnerlink, Partnercode und QR-Code

Nach erfolgreicher Freischaltung erhält der Partner Zugang zu den für das Partnerprogramm vorgesehenen Funktionen.

Im Rahmen der technischen Möglichkeiten kann der Partner insbesondere einen persönlichen Partnerlink sowie einen persönlichen Partner- beziehungsweise Rabattcode erstellen oder erhalten.

Aus dem persönlichen Partnerlink kann zusätzlich ein individueller QR-Code erzeugt beziehungsweise von Imkergut bereitgestellt werden.

Partnerlink, QR-Code und Partnercode dienen der eindeutigen Zuordnung von durch den Partner vermittelten Neukunden.

Die gewählte Bezeichnung eines Partnercodes darf keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden oder irreführenden Inhalte enthalten.

Imkergut kann gewünschte Codes ablehnen oder deren Änderung verlangen.


6. Definition eines Neukunden

Als provisionsberechtigter Neukunde gilt ausschließlich eine natürliche Person, die als Endkunde beziehungsweise Verbraucher handelt, zum Zeitpunkt der erstmaligen Vermittlung noch nicht im Kundenbestand von Cum Natura beziehungsweise Imkergut vorhanden ist und zuvor noch keine Bestellung bei Imkergut getätigt hat.

Als Verbraucher gilt eine natürliche Person, die die Bestellung überwiegend zu privaten Zwecken und nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigt.

Zur Prüfung des Neukundenstatus können insbesondere folgende Merkmale berücksichtigt werden:

  • bestehendes Kundenkonto,
  • Name,
  • E-Mail-Adresse,
  • Rechnungsanschrift,
  • Lieferanschrift und
  • frühere Bestellungen.

Eine erneute Registrierung eines bereits bestehenden Kunden mit einer anderen E-Mail-Adresse, einer abweichenden Anschrift oder geringfügig veränderten Kundendaten begründet keinen neuen Neukundenstatus.

Unternehmer, Händler, Wiederverkäufer, gewerbliche Imker und sonstige Geschäftskunden sind nicht provisionsberechtigt und können im Rahmen des Partnerprogramms nicht als provisionsberechtigte Neukunden vermittelt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Vermittlung bereits Kunde von Imkergut sind oder erstmals bei Imkergut bestellen.

Entscheidend ist, dass durch die Vermittlung tatsächlich ein bislang noch nicht bei Imkergut vorhandener privater Endkunde gewonnen wird.


7. Ausschluss von Bestandskunden

Bereits bestehende Kunden von Cum Natura beziehungsweise Imkergut sind vom provisionsberechtigten Empfehlungsprogramm ausgeschlossen.

Bestellungen bestehender Kunden begründen keinen Provisionsanspruch des Partners.

Dies gilt auch dann, wenn ein Bestandskunde zu einem späteren Zeitpunkt den Partnerlink, QR-Code oder Partnercode eines Partners verwendet.

Eine nachträgliche Zuordnung eines Bestandskunden als provisionsberechtigter Neukunde ist ausgeschlossen.


8. Zuordnung eines Neukunden

Eine Zuordnung eines Neukunden zum Partner erfolgt über die von Imkergut bereitgestellten technischen Zuordnungsmöglichkeiten.

Hierzu gehören insbesondere:

  • der Aufruf des Imkergut-Onlineshops über den persönlichen Partnerlink,
  • der Aufruf über den persönlichen QR-Code,
  • die Registrierung beziehungsweise Bestellung über den Partnerlink oder
  • die Verwendung des persönlichen Partner- beziehungsweise Rabattcodes.

Voraussetzung für einen Provisionsanspruch ist eine technisch nachvollziehbare und im System von Imkergut dokumentierte Zuordnung.

Eine Mehrfachzuordnung eines Neukunden zu mehreren Partnern ist ausgeschlossen.

Bei konkurrierenden Zuordnungen ist grundsätzlich die nach den technischen Regeln des Partnerprogramms wirksam gespeicherte Zuordnung maßgeblich.

Offensichtlich fehlerhafte, missbräuchliche oder manipulierte Zuordnungen können durch Imkergut korrigiert oder aufgehoben werden.


9. Provision

Für einen wirksam zugeordneten Neukunden erhält der Partner eine Provision in Höhe von

10 % auf jede provisionsberechtigte Bestellung des Neukunden innerhalb des Zuordnungszeitraums.

Die Provision ist nicht auf die erste Bestellung des vermittelten Neukunden beschränkt.

Auch Folgekäufe dieses Neukunden sind während der Dauer der Kundenzuordnung provisionsberechtigt.

Voraussetzung ist, dass die Kundenzuordnung zum Partner weiterhin besteht und die jeweilige Bestellung sämtliche Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt.

Für Bestellungen von Bestandskunden entsteht keine Provision.


10. Dauer der Kundenzuordnung

Ein wirksam vermittelter Neukunde bleibt dem Partner für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren provisionsrechtlich zugeordnet.

Die Fünfjahresfrist beginnt mit dem Datum der ersten provisionsberechtigten Bestellung des vermittelten Neukunden.

Während dieses Zeitraums erhält der Partner für provisionsberechtigte Folgekäufe dieses Kunden die vereinbarte Provision von 10 %.

Nach Ablauf von fünf Jahren endet die Provisionsberechtigung aus dieser Kundenzuordnung automatisch.

Eine erneute Vermittlung desselben Kunden begründet keinen erneuten Neukundenstatus und keine neue fünfjährige Zuordnungsfrist.


11. Rabatt für den vermittelten Neukunden

Soweit der entsprechende Rabatt im Partnerprogramm aktiviert ist, erhält ein über das Partnerprogramm vermittelter Neukunde bei seiner ersten rabattberechtigten Bestellung einen einmaligen Rabatt in Höhe von 10 %.

Der Rabatt wird über den persönlichen Partner- beziehungsweise Rabattcode des Partners gewährt.

Der Rabatt kann grundsätzlich nur einmal je Neukunde genutzt werden.

Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Bestellungen ist ausgeschlossen.

Soweit Imkergut nichts anderes bestimmt, ist der Partner-Rabatt nicht mit anderen Gutscheinen, Rabattcodes oder vergleichbaren Rabattaktionen kombinierbar.

Von der Rabattierung ausgeschlossene Produkte oder Produktgruppen werden im Shop beziehungsweise im Rahmen der jeweiligen Aktion entsprechend ausgewiesen.

Die Gewährung eines Rabatts begründet für sich allein noch keinen Provisionsanspruch. Voraussetzung für die Provision ist zusätzlich die wirksame Anerkennung des Kunden als Neukunde und dessen ordnungsgemäße Zuordnung zum Partner.


12. Berechnung der Provision

Die Provision wird auf Grundlage des provisionsfähigen Warenwertes der jeweiligen Bestellung berechnet.

Als provisionsfähiger Warenwert gilt grundsätzlich der tatsächlich berechnete Netto-Warenwert nach Abzug von Rabatten, Gutscheinen und sonstigen Preisnachlässen.

Nicht Bestandteil der Provisionsberechnung sind insbesondere:

  • gesetzliche Umsatzsteuer,
  • Versandkosten,
  • Zahlungsgebühren,
  • sonstige Nebenleistungen,
  • stornierte Beträge,
  • retournierte Waren,
  • erstattete Beträge und
  • nicht bezahlte Bestellungen.

Bei Teilretouren, Teilstornierungen oder teilweisen Erstattungen reduziert sich die Provision entsprechend.

Soweit einzelne Produkte, Produktgruppen oder Aktionen nicht provisionsberechtigt sind, wird dies vor der betreffenden Bestellung entsprechend bekannt gegeben.


13. Entstehung und Freigabe der Provision

Eine nach einer Bestellung im Partnerkonto angezeigte Provision ist zunächst lediglich vorgemerkt.

Die Provision wird frühestens 30 Tage nach der jeweiligen Kundenbestellung zur Auszahlung freigegeben.

Voraussetzung für die endgültige Freigabe ist insbesondere, dass die Bestellung ordnungsgemäß bezahlt wurde und der Provisionsanspruch nicht aufgrund einer Stornierung, Retoure, Erstattung oder eines sonstigen Rückabwicklungsgrundes ganz oder teilweise entfallen ist.

Noch nicht freigegebene Provisionen stellen kein auszahlbares Guthaben dar.


14. Retouren, Stornierungen und Zahlungsausfälle

Für vollständig retournierte, stornierte, nicht bezahlte oder vollständig erstattete Bestellungen entsteht kein endgültiger Provisionsanspruch.

Bei Teilretouren, Teilstornierungen oder Teilerstattungen wird die Provision auf Grundlage des verbleibenden provisionsfähigen Warenwertes neu berechnet.

Bereits vorgemerkte oder gutgeschriebene Provisionen dürfen entsprechend korrigiert werden.

Wurde eine später entfallene Provision bereits ausgezahlt, kann Imkergut den entsprechenden Betrag mit zukünftigen Provisionsansprüchen verrechnen.

Soweit eine Verrechnung nicht möglich ist, bleiben gesetzliche Rückforderungsansprüche unberührt.


15. Auszahlung

Freigegebene Provisionen werden dem Provisionskonto des Partners gutgeschrieben.

Eine Auszahlung kann grundsätzlich monatlich erfolgen.

Eine Provision kann frühestens nach Ablauf von 30 Tagen seit der zugrunde liegenden Kundenbestellung ausgezahlt werden.

Imkergut ist berechtigt, vor einer Auszahlung die zugrunde liegenden Bestellungen, Kundenzuordnungen und Provisionsansprüche zu überprüfen.

Soweit ein Mindestauszahlungsbetrag festgelegt wird, wird dieser dem Partner vor Beantragung der Auszahlung transparent angezeigt.

Die Auszahlung erfolgt über die von Imkergut angebotenen Auszahlungsmöglichkeiten.

Der Partner ist verpflichtet, vollständige und korrekte Abrechnungs- und Zahlungsdaten zur Verfügung zu stellen.


16. Steuerliche Behandlung und Abrechnung

Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die im Rahmen des Partnerprogramms erzielten Einnahmen ordnungsgemäß steuerlich, gewerberechtlich und gegebenenfalls sozialversicherungsrechtlich zu behandeln.

Der Partner hat Imkergut sämtliche für eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen steuerlichen Angaben mitzuteilen.

Soweit erforderlich, erfolgt die Auszahlung gegen ordnungsgemäße Rechnung des Partners.

Alternativ kann die Abrechnung, soweit rechtlich zulässig und entsprechend vereinbart, im Gutschriftverfahren erfolgen.

Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem steuerlichen Status des Partners und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.


17. Eigenbestellungen und Missbrauch

Das Partnerprogramm dient der tatsächlichen Gewinnung neuer Kunden.

Eigenbestellungen des Partners über seinen eigenen Partnerlink, QR-Code oder Rabattcode sind nicht provisionsberechtigt.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • künstlich erzeugte Kundenkonten,
  • Mehrfachregistrierungen,
  • fingierte oder manipulierte Bestellungen,
  • die Darstellung eines Bestandskunden als vermeintlichen Neukunden,
  • Verwendung fremder personenbezogener Daten,
  • Manipulation des Partnertrackings,
  • automatische oder künstlich erzeugte Zuordnungen sowie
  • sonstige Maßnahmen, deren überwiegender Zweck die unberechtigte Erlangung einer Provision oder eines Rabatts ist.

Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann Imkergut Provisionen vorläufig sperren und den Sachverhalt prüfen.

Bei bestätigtem Missbrauch können unberechtigt entstandene Provisionen storniert, ausgezahlte Beträge zurückgefordert beziehungsweise verrechnet und der Partner vom Partnerprogramm ausgeschlossen werden.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


18. Werbung durch den Partner

Der Partner entscheidet selbständig, ob, wann und in welchem Umfang er Imkergut empfiehlt.

Der persönliche Partnerlink beziehungsweise QR-Code kann insbesondere genutzt werden:

  • im persönlichen Verkaufsgespräch,
  • auf Visitenkarten,
  • auf Verkaufsunterlagen,
  • am Marktstand,
  • auf der eigenen Website,
  • in Newslettern,
  • auf Social-Media-Kanälen sowie
  • in sonstigen rechtlich zulässigen Werbeformen.

Der Partner ist für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Werbung verantwortlich.

Soweit der kommerzielle Charakter einer Empfehlung nicht bereits eindeutig erkennbar ist, ist diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Werbung beziehungsweise Affiliate-Werbung kenntlich zu machen.

Unzulässig sind insbesondere irreführende, aggressive, belästigende oder sonst rechtswidrige Werbemaßnahmen.

Werbung per E-Mail, Messenger oder vergleichbarer elektronischer Direktkommunikation darf nur erfolgen, soweit hierfür die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.


19. Produkt- und gesundheitsbezogene Aussagen

Der Partner darf die von Imkergut bereitgestellten Produktinformationen für seine Empfehlungen verwenden.

Produktinformationen dürfen nicht so verändert oder ergänzt werden, dass unzutreffende oder irreführende Aussagen entstehen.

Insbesondere sind unzulässige Heilversprechen, medizinische Wirkungsversprechen und sonstige rechtlich unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen untersagt.

Für eigene, nicht von Imkergut bereitgestellte oder freigegebene Werbeaussagen ist der Partner selbst verantwortlich.


20. Nutzung von Logos, Bildern und Werbemitteln

Imkergut kann Partnern Logos, Produktbilder, Flyer, Banner, Druckvorlagen und sonstige Werbemittel zur Verfügung stellen. Gegen Unterzeichnung einer Lizenzsvereinbarung für die Nutzung der Bilder.

Der Partner erhält für die Dauer seiner Teilnahme ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den ausdrücklich für das Partnerprogramm bereitgestellten Materialien.

Die Nutzung ist ausschließlich zur Bewerbung von Imkergut und Imkergut-Produkten im Rahmen des Partnerprogramms zulässig.

Sämtliche Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei Imkergut beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.

Der Partner darf nicht den Eindruck erwecken, Mitarbeiter, Niederlassung, Handelsvertretung oder sonstiger rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter von Imkergut zu sein.

Die Registrierung von Domains, Social-Media-Namen, Marken oder sonstigen Kennzeichen mit „Imkergut“ oder verwechslungsfähigen Bezeichnungen bedarf der vorherigen Zustimmung von Imkergut.


21. Suchmaschinen- und Onlinewerbung

Die Verwendung des Partnerlinks in zulässiger eigener Onlinewerbung ist grundsätzlich erlaubt.

Bezahlte Suchmaschinenwerbung auf die Marke „Imkergut“, verwechslungsfähige Schreibweisen oder sonstige geschützte Kennzeichen von Imkergut beziehungsweise Cum Natura bedarf der vorherigen Zustimmung von Imkergut.

Unzulässig sind insbesondere:

  • Cookie Stuffing,
  • Forced Clicks,
  • automatische Weiterleitungen ohne bewusste Nutzerhandlung,
  • künstlich erzeugter Traffic und
  • sonstige technische Maßnahmen, durch die ohne tatsächliche Empfehlung eine Partnerzuordnung erzeugt wird.

22. Keine Tätigkeitspflicht und keine Vertretungsvollmacht

Der Partner ist nicht verpflichtet, fortlaufend oder in einem bestimmten Umfang für Imkergut tätig zu werden.

Es bestehen insbesondere keine Mindestanzahlen an Empfehlungen, Neukunden, Bestellungen oder Umsätzen.

Der Partner organisiert seine Tätigkeit selbständig.

Der Partner ist nicht in die betriebliche Organisation von Imkergut eingegliedert.

Der Partner besitzt keine Vollmacht, im Namen von Imkergut Verträge abzuschließen, Preise oder Vertragsbedingungen zu vereinbaren, Zahlungen entgegenzunehmen oder sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen für Imkergut abzugeben.



 

23. Datenschutz und technische Zuordnung

Imkergut verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

Für die technische Erfassung einer Empfehlung beziehungsweise Kundenzuordnung können insbesondere Partnerlinks, Partnercodes, Cookies sowie im Kundenkonto oder Bestellsystem gespeicherte Zuordnungen eingesetzt werden.

Einzelheiten zur jeweiligen Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen des Imkergut-Onlineshops.

Dem Partner entsteht kein Anspruch auf Herausgabe personenbezogener Daten der von ihm vermittelten Neukunden.

Im Partnerbereich werden nur solche Informationen bereitgestellt, die für die Verwaltung und Nachvollziehbarkeit der Provisionsansprüche erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig sind.


24. Technische Verfügbarkeit und Zuordnungsnachweis

Imkergut bemüht sich um einen zuverlässigen technischen Betrieb des Partnerprogramms.

Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.

Für einen Provisionsanspruch muss die Zuordnung grundsätzlich technisch nachvollziehbar sein.

Kann eine Empfehlung aufgrund fehlender Nutzung des Partnerlinks beziehungsweise Partnercodes oder aufgrund fehlender technischer Zuordnungsinformationen nicht eindeutig festgestellt werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine nachträgliche Zuordnung.

Bei einer nachweisbaren technischen Fehlfunktion kann Imkergut den jeweiligen Vorgang prüfen und gegebenenfalls manuell korrigieren.


25. Dauer und Beendigung der Partnerschaft

Die Teilnahme am Partnerprogramm läuft auf unbestimmte Zeit.

Der Partner kann seine Teilnahme jederzeit in Textform beenden.

Imkergut kann die Partnerschaft mit angemessener Frist ordentlich beenden.

Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere bestehen bei:

  • Betrug,
  • Manipulation,
  • erheblichem Missbrauch des Partnerprogramms,
  • wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
  • rechtswidriger Werbung oder
  • erheblichen Verletzungen von Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten.

Bei einer ordentlichen Beendigung durch Imkergut bleiben bereits vor der Beendigung ordnungsgemäß vermittelte und zugeordnete Neukunden grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer jeweiligen fünfjährigen Zuordnungsfrist provisionsberechtigt.

Dies gilt nicht bei einer außerordentlichen Beendigung wegen eines schwerwiegenden, vom Partner zu vertretenden Vertragsverstoßes oder nachgewiesenen Missbrauchs.

Bereits endgültig entstandene und berechtigte Provisionsansprüche bleiben hiervon grundsätzlich unberührt.

Nach Beendigung der Teilnahme können keine neuen Neukunden mehr dem Partner zugeordnet werden.


26. Änderungen des Partnerprogramms

Imkergut kann das Partnerprogramm aus sachlichem Grund für die Zukunft ändern oder weiterentwickeln.

Hierzu gehören insbesondere technische Änderungen, Weiterentwicklungen der eingesetzten Software, Änderungen gesetzlicher Anforderungen sowie Anpassungen der angebotenen Funktionen.

Wesentliche Änderungen der Teilnahmebedingungen werden bestehenden Partnern rechtzeitig mitgeteilt.

Änderungen der Provisionshöhe oder der Dauer der Kundenzuordnung gelten grundsätzlich nur für zukünftig vermittelte Neukunden, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.

Für bereits wirksam vermittelte Neukunden gelten grundsätzlich die bei Beginn der jeweiligen Kundenzuordnung vereinbarten Provisionsbedingungen für die verbleibende Zuordnungsdauer.


27. Haftung

Imkergut haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

Imkergut übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass ein Partner eine bestimmte Anzahl an Neukunden, Bestellungen, Umsätzen oder Provisionen erzielt.


28. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit gesetzlich zulässig und der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Cum Natura GmbH.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Imkergut und dem Partner haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Cum Natura GmbH
Am Froschbächle 17
77815 Bühl
Deutschland

E-Mail: info@imkergut.de

 

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